Spass am Reisen |
| Reisepartner | [Entfernungstabelle] | [Touristeninformation] | [Impressum] | [Partner] | [Start] |
| Auslandsversicherung für den Urlaub im Ferienhaus Urlauber sind oft unsicher, wie es mit ihrem Reiseversicherungsschutz während des Urlaubs im Ferienhaus bestellt ist. Wer zahlt, wenn etwas Unerwartetes passiert: Das bereits gebuchte Ferienhaus muss kurzfristig storniert werden; am Urlaubsort wird unerwartet ein Klinikaufenthalt nötig. Oftmals kommen Versicherungen nur bedingt und zu einem Teil für die Kosten auf, die im Ausland entstehen. Deshalb kann es für den Urlauber durchaus sinnvoll sein, eine Auslandsversicherung abzuschließen. Doch welche Versicherung ist überhaupt nötig? Gerade bei kostspieligen Reisen kann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnen, um bei einer Stornierung nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hierbei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch für die Stornierungskosten für das Ferienhaus aufkommt. Nach Möglichkeit sollte hier der Versicherte einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung an den Stornierungskosten wählen. Für Einzelreisende und Familien, die mehrmals jährlich verreisen, ist eine Jahresreiseversicherung besonders lohnenswert. Sie spart meist Geld, Zeit und Mühen, da eine einzige Versicherung sämtliche Reisen innerhalb einen Jahres abdeckt. Manche Gesellschaften und Ferienhausvermittler bieten hierfür eigene Versicherungspakete an, die auch eine ausfallende Mietzahlung decken. Ob sich ein Urlauber für die Ferienzeit krankenversichern sollte, ist vor allem davon abhängig, welches Land er bereisen möchte. Verbringt er seinen Urlaub daheim, zum Beispiel an der Nordsee, übernimmt seine Krankenversicherung alle Behandlungskosten anstandslos. Verlässt er allerdings die Staatsgrenze, steigt das Risiko, auf einen Teil der medizinischen Behandlungskosten sitzen zu bleiben erheblich – das gilt besonders für gesetzlich Versicherte. Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bis zur Höchstgrenze auch Krankenkosten, die innerhalb der Europäischen Union entstehen. Doch weiß der Urlauber nie vorher, ob die Klinik, in die er nach einem Unfall eingeliefert wird, tatsächlich nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen abrechnet. Kommt der gesetzlich Versicherte in eine Privatklinik, bleibt er mit wahrscheinlich auf einen Teil der Krankenkosten sitzen. Deshalb kann sich gerade für Kassenpatienten eine Auslandsreiseversicherung bezahlt machen. Wenn Urlauber seine Ferienzeit außerhalb der EU verbringt, sollte er sogar eine Auslandskrankenversicherung abschließen, denn dann verfällt der gesetzliche Versicherungsschutz komplett. Die Auslandskrankenversicherung schützt den gesetzlich Versicherten wie ein Privatpatient. Das heißt, er erhält nach Behandlung eine Rechnung, die er am Urlaubsort bezahlen muss. Den Betrag erhält er dann vom Versicherer erstattet. Aber auch für privat Versicherte kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung interessant sein, denn oftmals zahlt die Kasse keine Rücktransporte des Patienten. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist zweierlei zu beachten: Sie sollte vor der Abreise und den gesamten Reisezeitraum abdecken. Sollte der Versicherte früher als geplant zurückkehren, erhält er den überzahlten Versicherungsbetrag zurück. Hierzu muss er jedoch dem Versicherer eine Kopie des Reisetickets einreichten. Für alle die einen Flug gebucht haben, mit der Bahn oder dem Bus reisen, kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Insbesondere wenn sich im Gepäck zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände befinden. Hier kommt dann die Versichrung für Sachschäden auf. Quelle: ferienhaeuser.de |